Sachanlagen sind materielle Güter, die einem Unternehmen längerfristig zur Verfügung stehen . Sie gehören nach § 266 Abs. 2A HGB zum Anlagevermögen und sind damit auf der Aktiva der Bilanz zu finden.
Sachanlagen sind auf der Aktivseite der Bilanz zu finden und gehören zum Anlagevermögen eines Unternehmens. Sie grenzen sich dabei von den Finanzanlagen und den immateriellen Anlagewerten ab. Sachanlagen sind somit anfassbar bzw. materiell und dauerhaft im Unternehmen, da sie dem Geschäftsbetrieb dienen.
Dies sind beispielsweise Gebäude, Maschinen, Fahrzeuge oder auch Büromöbel. Inwiefern eine Anlage zum Anlage- oder Umlaufvermögen gehört, hängt auch von der Intention des Unternehmens ab. So können auch Maschinen zum Umlaufvermögen gehören, wenn beabsichtigt ist, diese Anlage kurzfristig wieder abzugeben.
Bei Kapitalgesellschaften kann ein Anhang Teil des Jahresabschlusses sein. Im Anhang befindet sich u.a. ein Anlagenspiegel nach § 268 II HGB, welcher die Entwicklung des Sachanlagevermögens im Geschäftsjahr durch Zugänge, Abgänge, Abschreibungen, Zuschreibungen und Umbuchungen beschreibt.
Viele Vermögensgegenstände des Anlagevermögens müssen aktiviert und abgeschrieben werden, da sie dem Verschleiß und der Abnutzung unterliegen und somit an Wert verlieren. Dazu zählen alle Anlagegüter, die auf Dauer im Unternehmen verbleiben und als betriebsnotwendig angesehen werden. Mit der Abschreibung wird folglich die Wertminderung in die Bilanz erfasst. Dabei müssen bei der erstmaligen Erfassung die Anschaffungskosten bzw. die Herstellungskosten aktiviert werden, welche dann über die planmäßige Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Dazu existieren unterschiedliche Abschreibungsmethoden und Nutzungsdauern (siehe auch Abschreibung, AfA-Tabelle, Niederstwertprinzip und GWG).