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Sammelabschreibung / Poolabschreibung

Die Sammelabschreibung (auch: Poolabschreibung) ist eine Option von Unternehmen geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) gesammelt abzuschreiben. Dabei werden alle GWG, die innerhalb eines Wirtschaftsjahres angeschafft wurden und die innerhalb der Betragsgrenzen liegen, als Sammelposten zusammen abgeschrieben.

Unternehmen haben noch die Möglichkeit geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) gesammelt abzuschreiben. Dabei müssen die Anschaffungskosten für die GWG zwischen 250€ und 1000€ liegen.

Bei der Ermittlung der Anschaffungskosten werden die Anschaffungsnebenkosten (z.B. Zubehör, Sonderausstattung, etc.) dem einzelnen Wirtschaftsgut hinzugerechnet. Alle Kosten werden ohne Umsatzsteuer berücksichtigt und Rabatte oder Skonti werden mit einbezogen. 

  • Beispiel: Ein Laptop könnte ein GWG sein. Bei der Anschaffung wurde direkt eine zusätzliche Maus, Tastatur, Monitor, Ersatzbatterie, Ladegerät und ein externes Laufwerke geordert. All dieses Zubehör ist nicht selbstständig nutzbar, jedoch können diese Anschaffungsnebenkosten dem Laptop zugeordnet werden. Liegt der Wert des Laptops samt Zubehör bei netto unter 1000€, kann dies als Sammelposten gebucht und abgeschrieben werden.

Die geringwertigen Wirtschaftsgüter zwischen 250€ und 1000€ eines Jahres werden dabei im Pool gesammelt und auf ein Konto verbucht. Diese Posten werden dann gemeinsam über 5 Jahre linear mit 20% abgeschrieben, ungeachtet der planmäßigen Nutzungsdauer. Es muss auch kein Verzeichnis geführt werden.

  • Beispiel: Das Unternehmen kauft einen Computer für 900€ am 01. Januar und drei Bürotische für jeweils 300€ am 31. März.
  1. Diese Anlagegegenstände dürfen selbstverständlich nach der planmäßigen Nutzungsdauer monatsgenau abgeschrieben werden. Die Nutzungsdauer für Computer beträgt laut der AfA-Tabelle 3 Jahre, so kann das Unternehmen den Computer pro Wirtschaftsjahr mit 900 / 3 = 300€ abschreiben. Für Büromöbel beträgt die planmäßige Nutzungsdauer 13 Jahre. Das wären pro Tisch 300 / 13 = 23€ für die kommenden 13 Jahre. Gerade für KMU, Selbstständige und Freiberufler bedeutet dies manuellen Aufwand Jahr für Jahr diese Anlagen abzuschreiben.
  2. Da der Anschaffungswert der einzelnen GWG unter 1000€ liegt, können diese auch gesammelt abgeschrieben werden. Dabei wird ein Konto für alle Posten eines Jahres gebildet. Unabhängig vom Anschaffungszeitpunkt innerhalb des Jahres wird dieses Konto über 5 Jahre linear abgeschrieben. Das Unternehmen bildet somit das Konto mit dem Saldo 900 + 3x300 = 1800€ und schreibt am Ende des Jahres 20% ab, somit 360€. Dieser Betrag wird auch in den folgenden vier Jahren abgeschrieben, unabhängig davon, ob die Gegenstände veräußert werden. Dabei ist zu beachten, dass man in diesem Beispiel den Computer über 5 Jahre abschreibt als über planmäßige Nutzung von 3 Jahre, womit eine Regelabschreibung eventuell geeigneter wäre. Auch die Bürotische liegen jeweils unter 800€, wodurch in solchen Fällen vielleicht die Sofortabschreibung sinnvoller ist.