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Solidaritätszuschlag (Soli)

Der Solidaritätszuschlag (kurz Soli) ist eine zusätzliche Abgabe, die auf die Einkommensteuer, Körperschaftssteuer, und Kapitalertragssteuer erhoben wird.

Seit 1991 wird der Solidaritätszuschlag (kurz: Soli) auf Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Kapitalertragsteuer erhoben. Seit 1998 beträgt der Satz 5,5%. Dieser Prozentsatz wird jedoch nur auf die zu zahlende Steuer berechnet. Wenn Personen Mitglied der Kirche sind, wird zusätzlich die Kirchensteuer fällig.

Der Solidaritätszuschlag diente für den Ausgleich der Mehrbelastungen aus dem Golfkonflikt, zur Unterstützung von Ländern in Mittel-, Ost- und Südeuropa und dann vor allem zur Finanzierung der deutschen Einheit, d.h. zur Unterstützung des Aufbaus der neuen Bundesländer. Nichtsdestotrotz ist der Solidaritätszuschlag nicht zweckgebunden und kann daher auch für andere Staatsausgaben verwendet werden.

Es wurde immer wieder über eine Senkung bzw. Abschaffung des Solidaritätszuschlag diskutiert, da vermehrt Kritik über die “versteckte Steuer” geübt wurde. Ab 2021 wird der Solidaritätszuschlag “weitgehend” abgeschafft. Durch die Anhebung von Freibeträgen zahlen ca. 90% der deutschen Bürger keinen Solidaritätszuschlag mehr und ca. 6,5% der Bürger zahlen weniger. 

Berechnung des Solidaritätszuschlag

Hier erläutern wir die Berechnung anhand vereinfachter Beispiele. Aufgrund von gesetzlichen Regelungen, Freibeträgen, persönlichen Umständen, etc. sind diese Zahlen natürlich nicht verbindlich

Beispiel: Einkommensteuer

  • Sie erhalten monatlich ein Gehalt in Höhe von 3000€ brutto. Aufgrund Ihrer persönlichen Umstände (ledig, kinderlos) zahlen Sie 416,58€ Lohnsteuer.
  • Nur auf diesen Betrag entfallen nun die 5,5% Solidaritätszuschlag, und nicht auf Ihr gesamtes Gehalt: Soli = 416,58€ * 5,5% = 22,91€
  • So zahlen Geringverdiener, wie z.B. 450€-Minijobs, keine Lohnsteuer und somit auch keinen Solidaritätszuschlag.

Beispiel: Körperschaftsteuer 

  • Das zu versteuernde Einkommen und der Steuermessbetrag einer GmbH beträgt in der abgelaufenen Periode 100.000€.
  • Es entfällt darauf Körperschaftsteuer von 15 %: 100.000 * 15% = 15.000€.
  • Von diesem Betrag wird der Solidaritätszuschlag berechnet, welcher zusätzlich an das Finanzamt zu zahlen ist: 15.000 * 5,5% = 825€.
  • In diesem Beispiel wurde die Gewerbesteuer nicht berücksichtigt, die noch an die zuständige Gemeinde gezahlt werden muss.

Beispiel: Kapitalertragsteuer

  • Sie haben bei Ihrer Hausbank Geld angelegt und erhalten im Jahr 2000€ Zinsen. 
  • Auf diesen Zinsertrag entfällt die Kapitalertragsteuer (Abgeltungssteuer) von 25% = 500€
  • Nun wird noch zusätzlich der Soli abgeführt: 500 * 5,5% = 27,50€