Der Solidaritätszuschlag (kurz Soli) ist eine zusätzliche Abgabe, die auf die Einkommensteuer, Körperschaftssteuer, und Kapitalertragssteuer erhoben wird.
Seit 1991 wird der Solidaritätszuschlag (kurz: Soli) auf Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Kapitalertragsteuer erhoben. Seit 1998 beträgt der Satz 5,5%. Dieser Prozentsatz wird jedoch nur auf die zu zahlende Steuer berechnet. Wenn Personen Mitglied der Kirche sind, wird zusätzlich die Kirchensteuer fällig.
Der Solidaritätszuschlag diente für den Ausgleich der Mehrbelastungen aus dem Golfkonflikt, zur Unterstützung von Ländern in Mittel-, Ost- und Südeuropa und dann vor allem zur Finanzierung der deutschen Einheit, d.h. zur Unterstützung des Aufbaus der neuen Bundesländer. Nichtsdestotrotz ist der Solidaritätszuschlag nicht zweckgebunden und kann daher auch für andere Staatsausgaben verwendet werden.
Es wurde immer wieder über eine Senkung bzw. Abschaffung des Solidaritätszuschlag diskutiert, da vermehrt Kritik über die “versteckte Steuer” geübt wurde. Ab 2021 wird der Solidaritätszuschlag “weitgehend” abgeschafft. Durch die Anhebung von Freibeträgen zahlen ca. 90% der deutschen Bürger keinen Solidaritätszuschlag mehr und ca. 6,5% der Bürger zahlen weniger.
Hier erläutern wir die Berechnung anhand vereinfachter Beispiele. Aufgrund von gesetzlichen Regelungen, Freibeträgen, persönlichen Umständen, etc. sind diese Zahlen natürlich nicht verbindlich