Die Sozialversicherung in Deutschland soll die Bevölkerung vor Lebensrisiken absichern. Daher ist die Zahlung der Sozialabgaben verpflichtend für jeden sozialversicherungspflichtigen Bürger.
Die Sozialversicherung (auch: Sozialabgaben) ist in Deutschland für einen Großteil der Bevölkerung verpflichtend und wurde eingeführt, um eine soziale Sicherheit sicherzustellen. Es gibt jedoch einige Gruppen, die von der Versicherungspflicht ausgenommen sind. So müssen die meisten Selbstständigen, Beamte, Geringverdiener oder Mini-Jobber keine Sozialversicherung zahlen.
Die Sozialversicherung soll das Volk von einem sozialen Netz abgefangen im Fall von Krankheiten, Mutterschaft, Unfällen, Arbeitslosigkeit, Erwerbsminderung, Arbeitsausfall, Pflege, sowie eine Absicherung im Alter. Dabei ist das System nach dem Solidaritätsprinzip organisiert, d.h. die Einzahlungen und Auszahlungen kommen von der Gemeinschaft und sind nicht personenabhängig. Die Leistungen sind aber begrenzt. So erhält ein Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit oder ein Rentner bei Renteneintritt nicht das letzte Gehalt, sondern eine geringere Leistung, die z.T. abhängig vom Einkommen und von der Dauer der Einzahlung ist. Bei der Unfall-, Pflege- und Krankenversicherung kommt es auf die Bedürftigkeit an: So erhält der Student ohne Einkommen die gleiche Leistung wie der Filialleiter einer Sparkasse.
Die deutsche Sozialversicherung ist auf fünf Säulen aufgebaut:
Abzugrenzen ist die Sozialversicherung von der Steuer. Beide Positionen fallen in einer Gehaltsabrechnung an:
Abhängig vom Einkommen zahlen sozialversicherungspflichtige Bürger in die Sozialversicherung ein. So haben die Bürger verschiedene Einkommenshöhen und zahlen einen Prozentsatz des Bruttoeinkommens in die Sozialversicherung. Zu beachten ist, dass die Beiträge vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammen getragen werden und nur bis zu der Höhe der Beitragsbemessungsgrenze. Eine genaue Auflistung und ein Rechenbeispiel finden Sie unter dem Artikel der Gehalt-/ Lohnabrechnung.
Im Gegensatz zu den anderen Sozialversicherungen, darf man bei der Krankenversicherung selber über eine gesetzliche Krankenkasse entscheiden, wie z.B. Barmer, Techniker, usw. Außerdem darf ab der sogenannten Jahresarbeitsentgeltgrenze, die jedes Jahr neu festgelegt wird, selbst zwischen einer gesetzlichen Krankenversicherung oder einer privaten Krankenversicherung entscheiden.