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Steuerberater

Ein Steuerberater hilft Unternehmen und Privatpersonen geschäftsmäßig bei Steuersachen.

Die Berufsbezeichnung Steuerberater ist geschützt für Berufsträger, die die berufliche Prüfung bestanden haben (oder von der Prüfung befreit wurden) und von der Steuerberaterkammer bestellt wurden. Nach § 3 im Steuerberatungsgesetz (StBerG) sind u.a. Steuerberater zu unbeschränkter Hilfeleistung in Steuersachen befugt. Steuerberater arbeiten in der Regel als Freiberufler oder als Angestellter einer Steuerberatungsgesellschaft.

Meistens sind es Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) und Privatpersonen, die sich von einem Steuerberater beraten lassen, da große Konzerne in der Regel eine eigene Steuerabteilung haben. 

Tätigkeiten eines Steuerberaters

Die Aufgaben eines Steuerberater können sehr vielseitig sein. Es geht um die ganzheitliche Beratung von vorwiegend Unternehmen, aber auch Privatpersonen.

Dabei handelt es sich u.a. um:

  • Beratung in Steuersachen/Steueroptimierung
  • Betriebswirtschaftliche Fragen 
  • Buchhaltungsaufgaben (Kontierung, Gehalt & Lohn, USt.-VA, etc.)
  • Erstellung von Abschlüssen (Bilanz, GuV, SuSa, BWA, EÜR, Steuererklärung, etc.)
  • Prüfung von Steuerbescheiden
  • Vertretung der Mandanten bei finanzgerichtlichen Prozessen  

Das Honorar für die Beratung wird nach dem Steuerberater-Gebührenverordnung (StBGebV) berechnet. Der Steuerberater haftet dann auch für die Korrektheit der Steuerberatung. Deswegen sind Steuerberater verpflichtet eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen.

Voraussetzungen für die Ausübung des Berufs

Um den Berufs ausüben zu dürfen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. In der Regel muss die anspruchsvolle Berufsprüfung zum Steuerberater bestanden werden. So sagt das Akademikerprinzip aus, dass ein betriebswirtschaftliches oder juristisches Studium abgeschlossen sein muss mit anschließender Praxisausbildung von zwei (Universitätsabschluss) bzw. drei (Abschluss an einer Fachhochschule) Jahren, um dann erst zu der Berufsprüfung zum Steuerberater zugelassen zu werden. Steuerfachwirte oder geprüfte Bilanzbuchhalter müssen sieben Jahre Praxiserfahrung vorweisen, um zur Prüfung zugelassen zu werden. Dies zeigt auf, dass der Beruf mit einer hohen Qualifikation einhergeht.