Stornorechnung
Um eine (fehlerhafte) Rechnung umzukehren, wird eine Stornorechnung erstellt.
Wenn eine Rechnung verkehrt gestellt wurde - sei es durch einen falschen Betrag, die falsche Menge oder falsche Artikel - muss die Rechnung storniert werden.
Bis 2013 wurden diese verkehrten Rechnungen mit einer sogenannten Gutschrift ausgeglichen, bei dem die Rechnung einfach umgekehrt wurde. Heutzutage wird dieses Verfahren als Stornorechnung bezeichnet.
Eine Gutschrift dagegen muss einen Geldtransfer abbilden, bei dem der Schuldner proaktiv eine Zahlung auslöst, wie z.B. ein Makler erhält seine Provision vom Kunden, welche als Gutschrift markiert werden kann.
- Beispiel: Sie sind Kunde eines Online-Einzelhändlers und bestellen eine Jeans. Auf der beigefügten Rechnung steht ein offener Betrag von 50€ (somit ist Ihr Kundensaldo -50€). Da Ihnen eine falsche Jeans geliefert wurde, schicken Sie diese zurück und Sie erhalten eine Stornorechnung mit +50€, wodurch Ihr Kundensaldo ausgeglichen wird. Im Nachhinein wird Ihnen die korrekte Jeans geliefert und eine neue Rechnung ausgestellt.
Eine Stornorechnung beinhaltet unter anderem folgende Angaben:
- Titel, wie Stornorechnung, Rechnungskorrektur oder Korrekturrechnung
- Neue Rechnungsnummer
- Datum der Stornorechnungs
- Die Rechnungsnummer und das Datum der fehlerhaften Rechnung
- Kundenangaben und Unternehmensangaben
- Dieselben Positionen wie die ursprüngliche Rechnung, jedoch als negativen Wert