Substanzsteuern (auch: Bestandsteuer) werden auf den Besitz von Vermögenswerten erhoben.
Im Gegensatz zu Ertragsteuern, die auf einen Zufluss von Vermögenswerten erhoben werden (z.B. Einkommensteuer), werden Substanzsteuern auf ein bestimmtes, bestehendes Vermögen erhoben.
Dabei ist die Bemessungsgrundlage der Vermögensbestand und es soll der potenzielle Ertrag besteuert werden. Jedoch ist die Steuer unabhängig vom tatsächlichen Ertrag und entsteht auch in Verlustsituationen.
Beispiele dafür sind die Grundsteuer oder die Kraftfahrzeugsteuer. Die Kraftfahrzeugsteuer wird erhoben, wenn eine Person ein Kraftfahrzeug hält und zum Straßenverkehr anmeldet. Das Grundsteuer wird erhoben für Eigentümer von Grundeigentum, also von Grundstücken. Dabei ist die Höhe der Steuer von vielen Faktoren zuständig.
In der Vergangenheit gab es auch die Gewerbekapitalsteuer (wurde abgeschafft) oder die Vermögensteuer (wird seit 1996 nicht erhoben).
Die Erbschaftsteuer nimmt eine Sonderstellung bei der Substanzsteuer ein, da diese nur durch einen Übergang des Vermögenbestandes bei einem Todesfall bzw. im Zusammenhang mit einer Schenkung (Schenkungsteuer) entsteht .