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Teilrechnung

Eine Teilrechnung wird erstellt, um nach Fertigstellung eines Abschnittes die bereits erledigte Leistung in Rechnung zu stellen.

Besonders in der Bauwirtschaft und bei großen Projekten werden Abschlagsrechnungen und Teilrechnungen erstellt, um die Leistungen in Rechnung zu stellen. Dabei unterscheiden sich die Begriffe Abschlagsrechnungen und Teilrechnung.

Die Teilrechnung (auch: Teilschlussrechnung) stellt Leistungen in Rechnung, die bereits erbracht wurden. Dazu wird detailliert die erbrachte Leistung aufgeschlüsselt und mit den Preisen versehen, z.B. Materialien, Rohstoffe, Arbeitsstunden, usw. 

Die Teilrechnung unterscheidet sich in buchhalterischer Sicht nicht von einer herkömmlichen Rechnung und ist eine Zahlungsaufforderung über eine erbrachte Leistung im Gegenzug zu dem daraus geforderten Entgelt an den Kunden. Somit beinhaltet eine Teilrechnung die gleichen Bestandteile wie eine ordentliche Rechnung, dazu gehören unter anderem:

  • Name und Anschrift des leistenden Unternehmens
  • Name und Anschrift des Leistungsempfängers
  • Steuernummer bzw. Umsatzsteuer-ID
  • Rechnungsnummer + Rechnungsdatum 
  • Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung
  • Menge, Umfang und Art der gelieferten Leistung 
  • Aufgeschlüsselte und anzuwendende Steuersätze
  • Rechnungsbetrag (Nettobetrag und Bruttobetrag)

Beispiel: Sie sind Tischler und haben einen großen Auftrag für die Einrichtung eines dreistöckigen Bürogebäudes. Nach der Fertigstellung jedes Stockwerkes stellen Sie eine Teilrechnung mit den erbrachten Leistungen aus. In diesem Zusammenhang kommt es zu einer Teilzahlung des Auftraggeber vom Gesamtauftrag, wenn dieser die Teilrechnung begleicht. Nach erfolgreicher Fertigstellung des gesamten Auftrags stellen Sie eine Schlussrechnung mit allen erbrachten Leistungen und berücksichtigen die bereits getätigten Teilzahlungen, wodurch die Schlusszahlung entsprechend gemindert wird.

Abgrenzung zur Abschlagsrechnung

Abschlagsrechnungen beziehen sich oft auf eine prozentualen Anteil der Leistung, die oftmals im Voraus in Rechnung gestellt wird. Zudem werden bei Abschlagsrechnungen auch keine genauen Leistungen aufgeschlüsselt. Wie der Name schon sagt, handelt es sich um einen Abschlag.

Beispiel: Sie sind Tischler und stellen eine Abschlagsrechnung i.H.v. 20% der voraussichtlichen Auftragssumme ohne aufzulisten, welche Leistungen in Rechnung gestellt werden. Mit diesem Geld können Sie somit bereits arbeiten. Erst mit der Fertigstellung des Auftrags erstellen Sie eine Schlussrechnung, die alle Leistungen aufführt und auch die Abschlagszahlung berücksichtigt, wodurch die Schlusszahlung entsprechend gemindert wird.