Durch die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer kann ein Unternehmen innerhalb der Europäischen Union im umsatzsteuerlichen Sinne eindeutig identifiziert werden.
Bei der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (kurz auch: USt.-ID, Ust-IdNr. oder UID) handelt es sich um eine eindeutige und einmalige Erkennung eines Unternehmens innerhalb der EU. Die Umsatzsteuer-ID wird in Deutschland vom Bundeszentralamt für Steuern kostenlos vergeben und ist für Unternehmen verpflichtet, die im innergemeinschaftlichen Handel teilnehmen.
Diese Unternehmen müssen die USt.-ID auf Ihre Ausgangsrechnungen, d.h. Rechnungen an den Kunden, angeben, um eine Umsatzsteuerbefreiung in Anspruch zu nehmen. Das gilt besonders bei B2B-Geschäften (Geschäften zwischen zwei Unternehmen), z.B. beim Reverse-Charge-Verfahren, damit keine doppelte Steuerbelastung in beiden Mitgliedstaaten berechnet wird.
Neben der Angabe der USt.-ID auf Rechnungen müssen diese Unternehmen diese ID auch in ihr Impressum angeben. Sollten Zweifel an der Korrektheit eines Unternehmens bestehen, kann man über das MwSt-Informationsaustauschsystem der EU (MIAS) die Gültigkeit der ID überprüfen.
Sollte ein Unternehmen Geschäfte mit Privatpersonen oder Kleinunternehmer aus anderen EU Staaten tätigen, muss nicht zwingend die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angegeben werden.
Auf der anderen Seite haben Kleinunternehmer, die mit Unternehmen anderer Mitgliedstaaten Geschäfte tätigen, die Möglichkeit eine USt.-ID zu beantragen, wenn ein Sondersignal des Finanzamt vorliegt; es besteht jedoch keine Pflicht.
Unternehmen, die in der Europäischen Union am innergemeinschaftlichen Dienstleistungs- und Warenverkehr teilnehmen brauchen seit 2007 die USt.-ID, die für die steuerrechtliche Abwicklung benötigt wird. Das heißt, alle Unternehmen, die Dienstleistungen oder Produkte an Regelkunden anderer EU-Staaten verkaufen, müssen auf den Rechnungen ihre ID ausweisen.
Die ID beginnt mit dem Länderkürzel und folgt mit maximal zwölf alphanumerischen Zeichen. Es gibt von der Europäischen Kommission jedoch keine verbindlichen Vorschriften, nach welchem System die zwölf Zeichen aufgebaut sein müssen. In Deutschland besteht die ID aus dem Präfix DE, folgt dann mit 8 Ziffern und einer Prüfziffer, somit insgesamt 11 Zeichen.
Abzugrenzen ist die die USt.-ID von der Steuernummer oder der Steuer-ID. Sollte ein deutsches Unternehmen nur im Inland Geschäfte tätigen, muss nur die Steuernummer auf der Rechnung angegeben werden.