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Unfallversicherung

Eine Unfallversicherung deckt Schäden durch Unfälle ab. Dazu gehören unter anderem Sachmittel, wie Behandlungen und Rehabilitation, aber auch Geldmittel, wie die Hinterbliebenenrente.

Man kann grundsätzlich zwei verschiedene Arten der Unfallversicherung unterscheiden:

  1. Gesetzliche Unfallversicherung
  2. Private Unfallversicherung

Gesetzliche Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung ist Teil der Sozialversicherung in Deutschland. So ist es für einen Großteil der Bevölkerung eine Pflichtversicherung. Der Beitrag ist dabei abhängig von der Höhe des Einkommens und des Berufsrisikos ist. Jedoch trägt der Arbeitgeber diese Kosten komplett, womit der Beitrag keinen Einfluss auf das Nettoeinkommen des Arbeitnehmers hat. Die Beiträge gehen dann an die Berufsgenossenschaften des jeweiligen Gewerbezweiges, welche dann auch für die Leistung zuständig ist. Zudem ist die Unfallversicherung zuständig Arbeitsunfälle zu verhüten; so werden Vorschriften erlassen und dessen Einhaltung überwacht, um Unfälle zu minimieren. Selbstständige können sich freiwillig gesetzlich unfallversichern lassen, tragen dabei die Kosten aber selber. 

Die gesetzliche Unfallversicherung soll Unfälle abdecken, die mit der Arbeit zusammenhängen. Der Arbeitnehmer ist nicht nur für Unfälle abgesichert, die auf der Arbeitsstelle stattfinden, sondern auch der Arbeitsweg ist mitversichert. Arbeitsunfälle sind zum Beispiel:

  • Arbeitsunfälle
  • Berufskrankheiten
  • Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren

Die Unfallversicherung unterstützt bei der Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit durch Geld- und Sachmittel. Dazu gehören Kosten für Behandlung und Rehabilitation, aber auch Verletztenrente. Im Todesfall unterstützt die Unfallversicherung Hinterbliebene finanziell mit der Hinterbliebenenrente und Sterbegeld.

Beispiel:

  • Frau Erika Mustermann ist Rechtsanwaltsfachangestellte und stürzt sehr ungünstig vom Bürostuhl. Dabei kommt es zu einer Beckenfraktur. Da dieser Arbeitsunfall im Betrieb vorgefallen ist, unterstützt die gesetzliche Unfallversicherung, um die Gesundheit und Leistungsfähigkeit dieser Arbeitnehmerin wiederherzustellen. 
  • Abzugrenzen ist ein Arbeitsunfall von einer Berufskrankheit. Als eine Berufskrankheit ist eine anerkannte berufsbedingte Krankheit zu verstehen, unter der der Arbeitnehmer aufgrund des Berufs leidet. Auch in diesem Fall deckt die gesetzliche Unfallversicherung daraus resultierende Schäden ab. 

Private Unfallversicherung

Personen können sich zudem zusätzlich privat unfallversichern lassen. So können auch Unfälle abgesichert werden, die außerhalb der Arbeit stattfinden, wie Unfälle in der Freizeit, zu Hause oder beim Sport. Wie bei allen Privatversicherungen sind Beiträge und die Leistungen nicht fest geregelt, sondern können frei ausgehandelt werden.