Der Vorstand vertritt eine Aktiengesellschaft gerichtlich und außergerichtlich nach innen und außen und leitet die laufenden operativen Geschäfte der Gesellschaft.
Eine Aktiengesellschaft (AG) ist körperschaftlich organisiert und besteht aus drei Organen:
Der Vorstand kann aus einer oder mehreren Personen bestehen. Bei mehreren Vorstandsmitgliedern wird die Geschäftsführung gemeinschaftlich betrieben und ein Vorstandsvorsitzender wird gewählt.
Der Vorstand führt die Geschäfte und vertritt das Unternehmen nach außen und nach innen. Dabei wird der Vorstand vom Aufsichtsrat bestellt, beraten und kontrolliert. Nichtsdestotrotz ist der Vorstand weisungsfrei und arbeitet in eigener Verantwortung. In diesem Zusammenhang haftet der Vorstand bei Verletzung von Sorgfaltspflichten persönlich durch einen schuldrechtlichen Vertrag und die Vorstandsmitglieder können zu Schadensersatz verpflichtet werden.
Damit der Aufsichtsrat den Vorstand überwachen kann, muss der Vorstand regelmäßig Bericht über die beabsichtigte Geschäftspolitik, die Unternehmensplanung, die Rentabilität und die Umsatz- und Wirtschaftslage erstatten. Zudem muss bei außerordentlichen Ereignissen sofort Bericht erstattet werden.
Im Gegensatz zu Aktiengesellschaften, wird die Leitung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Geschäftsführung genannt.