Vorsteuer
Die Vorsteuer bezeichnet die Umsatzsteuer, die von Unternehmen beim Einkauf von Waren oder Leistungen gezahlt wird.
Wenn ein Unternehmen vorsteuerabzugsfähig ist, kann das Unternehmen die gezahlte Vorsteuer erstattet bekommen bzw. mit der gezahlten Vorsteuer die eigene Umsatzsteuerschuld reduzieren.
In der Regel sind alle Unternehmen vorsteuerabzugsberechtigt, wenn sie auch umsatzsteuerpflichtig sind. Dies sind z.B. Kleinunternehmen und Freiberufler, die bestimmte Umsatz- und Gewinngrenzen nicht überschreiten. Wenn diese Kleinunternehmer eine Rechnung an ihre Kunden schreiben, dürfen sie keine Umsatzsteuer aufweisen. Auf der anderen Seite ist ist der Kleinunternehmer auch nicht berechtigt die Vorsteuer abzuziehen.
Um den Vorsteuerabzug zu verstehen, unterscheiden wir zwei Steuerarten:
- Die Umsatzsteuer bezeichnet die Steuer, die ein Unternehmen dem Kunden in Rechnung stellt und dann an das Finanzamt abführt.
- Die Vorsteuer dagegen ist die selbst gezahlte Umsatzsteuer des Unternehmens beim Einkauf von Waren und Leistungen für betriebliche Zwecke. Dies können zum Beispiel Materialeinkäufe sein. In der Regel beträgt die Umsatzsteuer dabei 19%. Bei bestimmten Waren und Leistungen kann unter Umständen die reduzierte Umsatzsteuer von 7% Anwendung finden.
Für vorsteuerpflichtige Unternehmen kann durch die Umsatzsteuervoranmeldung die Differenz zwischen Umsatzsteuer und Vorsteuer ermittelt werden, die dann an das Finanzamt abgeführt wird.
Vereinfachtes Beispiel einer Umsatzsteuervoranmeldung
- Sie sind Tischler und Sie haben einen Auftrag von einem Kunden für den Bau einer Möbeleinrichtung. Sie schreiben dem Kunden eine Rechnung und bepreisen diesen Auftrag mit 1.000€ netto. Auf diesen Betrag müssen Sie 19% Umsatzsteuer hinzufügen, sodass der Rechnungsbetrag 1.190€ beträgt. Der Kunden bezahlt auch, und Sie haben eine Ertrag von 1.000€ und müssten 190€ Umsatzsteuer an das Finanzamt weiterleiten.
- Sie haben jedoch Materialien i.H.v. 595€ in einem Baumarkt gekauft, um die Möbel herzustellen. Auf dem Baumarktkassenbon steht, dass Sie 19% Umsatzsteuer auf die Materialien bezahlt haben. Dies ist die Vorsteuer und beträgt in dem Fall 95€.
- Wenn Sie vorsteuerabzugsfähig sind, wird bei der Umsatzsteuervoranmeldung die Differenz zwischen Umsatzsteuer und Vorsteuer gebildet und Sie müssen in diesem Fall nur 190 - 95 = 95€ an das Finanzamt zahlen. So zahlen Sie nur die Steuer für den geleisteten Mehrwert und der Endverbraucher (Kunde) trägt die Steuerlast.